Strafgesetzbuch“28.-29. Mai 2021 in Berlin und onlineDas im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den § 218, welcher den Abbruch einer
ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um Entkriminalisierung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik der 1970er Jahre. Im Zuge
der Deutschen Einheit konnte sich die seit 1972 in der DDR geltende Fristenregelung nicht als gesamtdeutsches Modell durchsetzen. Durch internationale Entwicklungen, die Kriminalisierung von
Ärzt*innen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der § 218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit....
Mehr zur Veranstaltung findet ihr hier: https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/media/2021/03/Save-the-date-150Jahre218.pdf